Hamsterhaltung in der Mietwohnung:

Hamster-Haltung in Mietwohnungen darf nicht verboten werden!

 

Hamster zählen zu Kleintieren, die hauptsächlich in Käfigen leben und andere Hausbewohner nicht belästigen können.

Es gibt sogar ein Recht auf Haltung von Kleintieren!

Verbieten kann der Vermieter die Hamsterhaltung nur, wenn er gefahr laufen muss, dass sein Eigentum (die vermietete Wohnung) Schaden davon tragen kann, durch die Hamster.